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Zugelaufenes Haustier

Fundtier gefunden – was tun?

Ein herrenloser Hund, eine zutrauliche Katze vor deiner Tür: In der Schweiz gilt für Fundtiere das Fundrecht. Hier die korrekten Schritte.

Gut zu wissen

Ein gefundenes Haustier zählt rechtlich als Fundsache (Art. 720a ZGB, speziell für Tiere). Du hast eine Meldepflicht – darfst das Tier aber auch unter bestimmten Bedingungen behalten, wenn sich der Besitzer nach zwei Monaten nicht meldet.

So gehst du vor

  1. Tier sichern – ohne es zu stressen. Sprich ruhig, biete etwas Wasser an. Bei scheuen Tieren nicht bedrängen. Bei verletzten Tieren: siehe Verletztes Tier.
  2. Chip-Check beim Tierarzt. Eine Tierarztpraxis oder ein Tierheim kann prüfen, ob ein Chip vorhanden ist. Frage vorher nach Erreichbarkeit und allfälligen Kosten. In der Schweiz sind Hunde chip- und registrierungspflichtig (AMICUS), Katzen nicht – aber viele sind dennoch gechippt.
  3. Fund der Gemeinde/Polizei melden. In der Schweiz besteht Meldepflicht. Die zuständige Fundstelle (meist Gemeindeverwaltung oder lokale Polizei) nimmt Fundtiere auf oder vermittelt an ein Tierheim.
  4. Bei STMZ registrieren lassen. Über stmz.ch kannst du den Fund in der schweizerischen Datenbank melden – Halter:innen suchen oft dort zuerst.
  5. Lokale Suche starten. Aushang im Quartier, Facebook-Gruppen der Region, lokale Tierheime informieren. Viele Halter suchen wild in der Nachbarschaft.

Darfst du das Tier vorübergehend behalten?

Ja – wenn du die Fundmeldung korrekt gemacht hast, darfst du das Tier grundsätzlich vorläufig bei dir unterbringen. Du wirst zur vorübergehenden Hüter:in und musst angemessen für das Tier sorgen: Futter, Wasser, tierärztliche Versorgung im Notfall.

Findet sich innerhalb von zwei Monaten (Art. 722 ZGB) kein:e Besitzer:in, kannst du unter Umständen Eigentümer:in werden – abhängig vom kantonalen Recht und der Fundstelle.

Was du nicht tun solltest

  • Das Tier einfach behalten ohne Meldung – das ist rechtlich Fundunterschlagung.
  • In sozialen Medien Halterdaten öffentlich machen, wenn du welche findest.
  • Medikamente verabreichen ohne tierärztliche Anweisung.
  • Wildtiere als "Fundtier" behandeln – für sie gelten andere Regeln (siehe Wildtier verletzt).

Wichtige Anlaufstellen

  • Tierarzt in der NäheFür Chip-Check nach Rücksprache und erste Einschätzung.
  • Gemeinde / lokale PolizeiMeldepflichtige Fundstelle in deiner Gemeinde.
  • STMZSchweizerische Melde- und Informationsstelle für Tiere: stmz.ch
  • Lokales TierheimKann Tiere bis zum Auffinden der Halter:innen unterbringen.
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