Ein gefundenes Haustier zählt rechtlich als Fundsache (Art. 720a ZGB, speziell für Tiere). Du hast eine Meldepflicht – darfst das Tier aber auch unter bestimmten Bedingungen behalten, wenn sich der Besitzer nach zwei Monaten nicht meldet.
So gehst du vor
- Tier sichern – ohne es zu stressen. Sprich ruhig, biete etwas Wasser an. Bei scheuen Tieren nicht bedrängen. Bei verletzten Tieren: siehe Verletztes Tier.
- Chip-Check beim Tierarzt. Eine Tierarztpraxis oder ein Tierheim kann prüfen, ob ein Chip vorhanden ist. Frage vorher nach Erreichbarkeit und allfälligen Kosten. In der Schweiz sind Hunde chip- und registrierungspflichtig (AMICUS), Katzen nicht – aber viele sind dennoch gechippt.
- Fund der Gemeinde/Polizei melden. In der Schweiz besteht Meldepflicht. Die zuständige Fundstelle (meist Gemeindeverwaltung oder lokale Polizei) nimmt Fundtiere auf oder vermittelt an ein Tierheim.
- Bei STMZ registrieren lassen. Über stmz.ch kannst du den Fund in der schweizerischen Datenbank melden – Halter:innen suchen oft dort zuerst.
- Lokale Suche starten. Aushang im Quartier, Facebook-Gruppen der Region, lokale Tierheime informieren. Viele Halter suchen wild in der Nachbarschaft.
Darfst du das Tier vorübergehend behalten?
Ja – wenn du die Fundmeldung korrekt gemacht hast, darfst du das Tier grundsätzlich vorläufig bei dir unterbringen. Du wirst zur vorübergehenden Hüter:in und musst angemessen für das Tier sorgen: Futter, Wasser, tierärztliche Versorgung im Notfall.
Findet sich innerhalb von zwei Monaten (Art. 722 ZGB) kein:e Besitzer:in, kannst du unter Umständen Eigentümer:in werden – abhängig vom kantonalen Recht und der Fundstelle.
Was du nicht tun solltest
- Das Tier einfach behalten ohne Meldung – das ist rechtlich Fundunterschlagung.
- In sozialen Medien Halterdaten öffentlich machen, wenn du welche findest.
- Medikamente verabreichen ohne tierärztliche Anweisung.
- Wildtiere als "Fundtier" behandeln – für sie gelten andere Regeln (siehe Wildtier verletzt).
Wichtige Anlaufstellen
- Tierarzt in der NäheFür Chip-Check nach Rücksprache und erste Einschätzung.
- Gemeinde / lokale PolizeiMeldepflichtige Fundstelle in deiner Gemeinde.
- STMZSchweizerische Melde- und Informationsstelle für Tiere: stmz.ch
- Lokales TierheimKann Tiere bis zum Auffinden der Halter:innen unterbringen.